Absagemodus Absagemodus Bereits vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Krankheit) bis 1 Werktag vorher (24 Stunden) abgesagt werden,ohne dass etwas dafür verrechnet wird. Wird nicht, oder knapper abgesagt, ist ein Ausfallshonorar für die versäumte Sitzung zu entrichten.