Für das Gelingen einer Psychotherapie ist die Verschwiegenheitspflicht des Psychotherapeuten ein zentraler Punkt.
Diese ist auch im Psychotherapiegesetz (§15PtHG) gesetzlich verankert. Somit sind die Inhalte der psychotherapeutischen Sitzung streng vertraulich.
Für Supervision und Coaching ist die Verschwiegenheitspflicht ebenso ein zentraler Bestandteil, der sich aus verschiedenen rechtlichen und ethischen Gründen ergibt.